Die Resonanz auf die Aktion „Tausche Stachelhalsband gegen Training“ war so überwältigend groß, dass wir uns überlegt haben, eine Petition zu starten, um das Stachelhalsband fest im Gesetzestext des § 3 TschG verankern zu lassen.

Im Verlaufe der Petition hatten wir mit so manchen Höhen und Tiefen zu kämpfen. So verursachte eine andere, vor uns eingereichte Petition, dass wir unser Anliegen über Unterschriften- statt über Online-Listen in den Bundestag bringen mussten. Und in Berlin wurde es dann noch einmal richtig aufregend.

Aber lest selbst die Zusammenfassung von Tina Müller.

Liebe Grüße,
Sonja Meiburg

 


Zusammenfassung von Tina Müller



Die Petition ist angenommen worden, allerdings nicht so wie wir es uns erhofft haben. (August 2011)

Wie schon erwähnt, gab es einen Petenten, der eine Petition ähnlichen Inhalts, kurz vor uns online eingereicht hatte.

Wir sahen uns aus mehreren Gründen außer Stande diese Petition zu unterstützen, da sie in einer inakzeptablen äußeren Form und einem Passus, der Korallenhalsbänder ausdrücklich von dem Verbot ausnehmen sollte, eingereicht und freigeschaltet worden war.

Trotz Absprache mit uns wurde die Petition nicht formgerecht zurück gezogen und deshalb vom Sachbearbeiter/In des Petitionsausschuss nur aus dem öffentlichen Bereich heraus genommen. In der Folge, läuft die Eingabe einfach als nicht-öffentliche Petitionseingabe weiter und durchläuft weiterhin den normalen Bearbeitungsweg.

Was bedeutet das für unsere Eingabe?
Sobald eine Petition, die ein ähnliches Thema behandelt, beim Petitionsausschuss angenommen wurde und bearbeitet wird, egal ob im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Bereich, besteht für nachfolgende Petitionsentwürfe nicht mehr die Möglichkeit als online - Petition angenommen und eingestellt zu werden.
Durch die bedauerlicherweise fehlende schriftliche Begründung des Petenten, trifft genau dieser Sachverhalt auf unsere Eingabe zu.

Das heißt:
Unser Petitionsentwurf wurde angenommen und der oben genannten Petition ergänzend angehangen.
Eine Online Mitzeichnung ist bei nicht-öffentlichen Petitionen nicht möglich, ebenso entfällt eine öffentliche Diskussion im Forum des Petitionsausschuss.

Aber:
Das ändert nichts an unserem gemeinsamen Ziel, dass diese "Erziehungshilfen" verboten werden!

Es wurden insgesamt 50.113 Unterschriften gesammelt und nach Berlin versendet. (2011)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Hilfe, Tina Müller (Freundschaft Hund - Gemeinsam durchs Leben Trainingszentrum und Praxis für Hundeverhaltenstherapie / Bremen) und Heike Hillebrand (Mobile Hundeschule & Verhaltenspraxis/ Bönen).

Ein Tag in Berlin - 05 November 2012

Neulich vorm Petitionsausschuss- Eindrücke und Erkenntnisse aus Sicht zweier Hundetrainerinnen, die auszogen, ein Wort im Tierschutzgesetz zu ändern.

Als die Email sich in unseren Postfächern vor nicht mal einer Woche öffnete, hatten wir wohl, unabhängig voneinander, den gleichen Gedanken- „Ja, wir haben es geschafft- unglaublich!“ Der zweite Gedanke war dann aber auch sofort - „Nein, nicht mit uns, wir können das nicht-unmöglich!“

Was war passiert?
Nun, wir, das sind Tina Müller (Freundschaft Hund – Gemeinsam durchs Leben, Bremen) und Heike Hillebrand (Hillebrand-hilft-Hundehaltern, Bönen), hatten vor über einem Jahr einen Gedanken. Wir wollten in einer Zeit, da das Thema „Stachelhalsungen und deren absolute Ächtung“ in Internetforen, sozialen Netzwerken und sämtlichen Medien sehr präsent war, die Gunst der Stunde nutzen, um eine Petition einzureichen. Eine Petition im deutschen Bundestag in Berlin, deren Ziel es sein sollte, ein absolutes Verbot von Verkauf, Erwerb und Anwendung von Stachelhalsungen aller Art im Tierschutzgesetz festzuschreiben. In der Retrospektive ein sehr ambitionierter, aber auch ziemlich naiver Gedanke, dennoch, wenn wir vorher geahnt hätten, was uns erwartet, wären wir wohl nie gestartet. So war es von der ersten Idee bis zur Umsetzung nur ein Wimpernschlag- gedacht- getan. Zwölf Wochen später gab es für uns beide wohl einige Momente, in denen wir diesen Tatendrang verfluchten. Es hat uns wirklich so viel mehr an Zeit, Geld, Nerven und Schlaf gekostet, als wir uns jemals ausgemalt hatten. Naivität kann auch ein guter Schutz vor Tatenlosigkeit und Resignation sein. Nach rund zwölf Wochen war die Petition eingereicht und mit unzähligen Unterstützern um die 50.000 Unterschriften auf Handzetteln gesammelt, gezählt, gebündelt und eingesandt worden. Nun kehrte schlagartig Ruhe ein- eine lange Zeit des Wartens begann.

Tina rief unzählige Male bei stets freundlichen Mitarbeitern des Petitionsausschusses an, die immer mit der gleichen Antwort aufwarteten, „Der Ausschuss berät noch, haben Sie Geduld.“. Die Zeit ging ins Land und irgendwann hatte man den Gedanken an die Petition soweit nach hinten gedrängt, dass sie fast in Vergessenheit geraten war. Bis letzte Woche Freitag. An diesem Tag erreichte Tina eine Email mit etwa diesem Inhalt : Die Tagesordnung hat sich geändert, Ihr Petitionsantrag wird in der Zeit von 14 – 15 Uhr Tagesordnungspunkt sein, seien Sie bitte am Montag, den 5.11.2012 gegen 13 Uhr 30 in Zimmer 4900, Konrad Adenauer Straße, Berlin, um Ihr Rederecht in Anspruch zu nehmen.

Es war, als täte sich ein Abgrund auf und die Gedanken reichten von Flucht, Untertauchen, Verleugnen jemals benachrichtigt worden zu sein, Ersatz in Form einer redegewandten Koryphäe zu finden, bis zum Ergeben in unser Schicksal. Nach einigem Hin und Her kamen wir zu dem Schluss, dass wir, einmal soweit gekommen, den Weg auch gemeinsam zu Ende gehen mussten. Das waren wir den Hunden, der Sache, den vielen Helfern und nicht zuletzt, uns selbst schuldig.

So innerlich schwankend, aber dennoch entschieden, machten wir uns an einem frühen Montagmorgen auf den weiten Weg in die Bundeshauptstadt. Wir trafen uns in der Nähe von Hannover und fuhren gemeinsam in Tinas Wagen weiter. Auf der Hinfahrt bereiteten wir unseren Auftritt vor dem Ausschuss, mit Hilfe von kurzen Notizen, vor, schließlich war durch die kurzfristige Einbestellung keine akribische Planung möglich gewesen. Im Grunde ein Horror für zwei Perfektionistinnen mit leichtem Hang zum Kontrollzwang. Wider Erwarten kamen wir ohne weitere Staus oder Probleme in Berlin an und fanden auf Anhieb einen Parkplatz neben dem Gebäude, das u.a. den Petitionsausschuss beherbergt. Wir passierten verschiedene Sicherheitskorridore in diesem riesigen Glas- Betonbau, tauschten unsere Personalausweise gegen einen Besucherausweis und dem Hinweis ein, dass man uns abholen und in die richtige Ebene geleiten würde. Dem war auch so, man denke sich, was für ein Beruf, Besucherbegleiterabholfachkraft im Abgeordnetenhaus. Großes Kino für uns zwei naturverbundene, eigentlich recht selbstständig denkende Frauen. Natürlich macht dieses Abholen von ortskundigen Mitarbeitern Sinn und ein ungestörtes Arbeiten der unterschiedlichen Fachausschüsse auch erst möglich. Undenkbar, dass Massen von Besuchern chaotisch durch die Flure und Räume stolpern, aber es fühlte sich halt ein wenig merkwürdig an. Wir wurden in die vierte Etage gefahren, durch einen langen Flur geleitet und nachdem wir akkreditiert waren, gebeten, vor dem Raum 4900 zu warten. Kurz vor vierzehn Uhr, wurden wir von einer weiteren Mitarbeiterin in die laufende Tagung zum Urheberecht geleitet.

Nichts von dem, was wir im Vorfeld hätten machen können, hätte uns darauf vorbereitet, was uns hinter dieser unscheinbaren Tür erwartete. Hinter der Tür eröffnete sich ein riesiger, vom Grundschnitt runder Saal, ausgestattet mit modernster Technik, Mikrofonen und Kameras, einer eingezogenen Galerie für Besucher, das Herzstück jedoch waren die im Kreis angeordneten Tische, an denen u.a., die Petenten, Abgeordnete der einzelnen Fraktionen, die Mitglieder des Petitionsausschusses sitzen. Tina hat allein an den Tischen während unserer Befragung über 28 Personen gezählt, insgesamt befanden sich inklusive Besuchergalerie rund 90 Menschen im Saal.

Uns verschlug es Atem und Stimme, Herzrasen und leichte Übelkeit, die gesamte Palette an Unwohlsein, das wir wohl zuletzt in einer Prüfungssituation erlebt hatten. Wo war hier der Notausgang? Während wir noch für etwa eine viertel Stunde in zweiter Reihe geparkt wurden und den Ausführungen einer Petition zum Thema Urheberecht folgen durften, rotierten unsere Gedanken. Einerseits versuchte wir die Atmosphäre dieses Raums in uns einzusaugen, um uns irgendwie zu akklimatisieren, andererseits rangen wir innerlich um Fassung. Ein Rückzieher war zu diesem Zeitpunkt verlockend, aber natürlich keine Option mehr, also mussten wir das Beste aus der Situation machen.

Fünfzehn Minuten später sollten den Gedanken Taten folgen. Wir wurden an den Tisch gebeten und wir, wie auch unsere Petition, wurden von der Vorsitzenden, Frau Kersten Steinke (Linke) den anwesenden Teilnehmern und Gästen vorgestellt. Sprachrecht hatte nach den Regularien nur eine von uns, aber dankenswerter Weise, durften wir ausnahmsweise zumindest neben einander Platz nehmen, um, durch die Anwesenheit des jeweils anderen, Sicherheit zu gewinnen.

Völlig unerfahren auf dem politischen Parkett, waren uns die Regularien nicht wirklich klar, aber nach etwa 10 Minuten hatten wir uns in die Situation ganz gut eingefunden. Wir hatten drei Seiten Text vorbereitet, mit dem wir unsere Idee noch einmal mündlich unterstreichen wollten. Was wir nicht wussten, zur Verfügung standen uns allerdings nur fünf Minuten. Nachdem wir den ersten Schock überwunden hatten, haben wir ein wenig holperig unsere Forderungen noch einmal wiederholt, fünf Minuten sind eine unglaublich kurze Zeit. Nun begann die Zeit der Befragung, was wir allerdings nicht wussten, war, dass man nur antworten darf, wenn man a) eine persönlich adressierte Frage erhält , b) von der Vorsitzenden namentlich aufgefordert wird, zu antworten und c) eine hilfswillige Beisitzerin das Mikrofon für uns freischaltete.

Schnell stellte sich heraus, dass uns ein Großteil der Anwesenden gut gesonnen war. Ausnahme gab es nur in Erscheinung zweier Herren der liberalen Fraktion, die wohl gehofft hatten, sich auf Kosten der vermeintlich naiven Blondinen politisch produzieren zu können. Zumindest einer der Beiden musste lernen, dass Vorurteile das Leben nur bedingt erleichtern, in unserem Fall hatte er sich überraschenderweise verschätzt. Der zweite Herr suchte am Ende sogar das private Gespräch und bot uns für mögliche Aktionen gegen den Handel mit Stachelhalsungen seine Unterstützung und seine Visitenkarte an.

In der Sache waren wir uns alle völlig einig, einstimmig wurde von allen Seiten mehrfach betont, dass jedwedes Hilfsmittel, welches Tieren beim Training Angst und/ oder Schmerzen zufügt, geächtet gehört und laut geltendem Tierschutzgesetz verboten ist. Diese fallen unter dem TierSchG § 3 Nr.5: es ist verboten, .. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.

Es wurden auch andere Hilfsmittel wie z.B Sprühhalsband, Schütteldose und Co aufgezählt, die ebenfalls unter das Gesetz fallen würden. Bei Stachelhalsungen kam der Abgeordnete zu dem Schluss, dass „ egal wie man sie nutzt immer negative Emotionen, Schmerzen und oder Leid entstehen“.

Zu einer Änderung des Passus und einem ausdrücklichen Verbot bei namentlicher Nennung von Stachelhalsungen, wird es nicht kommen. Das Tierschutzgesetz steht unmittelbar vor seiner Novellierung, die Nennung wurde abgelehnt, da man ein Ausufern der Verbotsliste von Hilfsmitteln, besonders in Hinblick auf den ständigen Erfindergeist immer neuer Trainingswerkzeuge, als ineffektiv erachtet. Die Empfehlung des Abgeordneten der Bundesregierung lautete klipp und klar, “Da die Anwendung von Stachelhalsungen und Co. laut Tierschutzgesetz verboten sind, hat jeder verantwortungsbewusste Bürger das Recht und die Pflicht, den Missbrauch dieser Hilfsmittel bei Nennung der Personen zur Anzeige zu bringen. In der Strafverfolgung sind hierbei Bußgelder bis zu 25,000 Euro das auszuschöpfende Strafmaß.“

Letztlich ging auch dieser Tag vorbei und wir waren wieder auf der A2 Richtung Heimat unterwegs. Unsere persönliche Quintessenz: Es war eine außergewöhnliche Erfahrung, die wir in diesem Leben wohl kaum noch einmal erleben werden. Es war neu, spannend, anstrengend, frustrierend und erhebend zugleich, eine verwirrende Gefühlssuppe, die wir noch eine Weile auslöffeln müssen.

Würden wir es noch einmal tun?
Ohne wenn und aber- Ja! Diesmal würden wir wissen, was uns erwartet. Wir wären besser vorbereitet und mit den administrativen Regularien vertraut.

Was würden wir anders machen?
Einiges, aber ganz bestimmt ein winziges, aber wichtiges Detail. Wir würden uns diesmal einen Becher mit Wasser bestellen, damit die Stimme nicht so furchtbar heiser belegt ist und die Zunge nicht permanent am Gaumen festklebt. (Und man nicht ständig darüber nachdenkt, ob die mikrofonbeauftragte Beisitzerin es wohl merken würde, wenn man einfach ihren Becher leert.)

Nachtrag - 10 November 2012

Wir brauchen dringend eure Hilfe! Es ist nicht vorbei! Die Novellierung des Tierschutzgesetz ist kurzfristig ausgesetzt, dennoch wollen wir zumindest erreichen, dass das Wort „erheblich“ aus dem Passus, Tierschutzgesetz §3 Nr.5… es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen und Leiden für das Tier verbunden sind…, ersatzlos gestrichen wird!!!
Wir stellen hier einen Einheitsbrief ein, der mit eurer Unterschrift, vollständigen Name und Anschrift unbedingt per Fax, Brief, Mail an die nachfolgende Adresse gesandt werden muss. Das Einzige, was Politiker überzeugt, sind Wählerstimmen, die kurz vor der Bundestagswahl ihre Stimmen erheben. Bitte erhebt euch, um unseren Tieren zu helfen und ein Training ohne Schmerzreize wahr werden zu lassen. Bitte faxt, mailt, schreibt, teilt, etc., auf das sie euch nicht mehr ignorieren können. DANKE - Tina und Heike.

Sehr geehrte Damen und Herren des deutschen Bundestages und Mitglieder des Petitionsausschusses.

In der Sitzung des Petitionsausschusses vom 05.11.2012, Tierschutz, lehnten Sie eine Änderung des Tierschutzgesetzes § 3 im Sinne unserer Petition, die ein ausdrückliches Verbot von Verkauf, Erwerb und Anwendung von Stachelhalsungen aller Art forderte, aus verschiedenen Gründen ab.
Einige der genannten Gründe sind akzeptabel und auch nachvollziehbar.
Ihr Hauptargument, dass mit dem vorhandenen Gesetzestext §3 Nr.5… es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen und Leiden für das Tier verbunden sind…, alle Zwangsmittel, u.a. Stachelhalsungen gesetzlich abgedeckt sind, findet nicht unsere Zustimmung.

Unser Vorschlag, trotz ihrer kurzfristigen Aussetzung der Novellierung des Tierschutzgesetzes, wäre, eine klarere Formulierung des bestehenden Textes, um mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden. Der Umstand, dass es sich um „erhebliche“ Schmerzen handeln muss, ist für uns untragbar. Hier kann sich jeder, der strafrechtlich verfolgt werden sollte, auf seine persönliche Definition des Schmerzmaßes „erheblich“ zurückziehen, mit fatalen Folgen für die Tiere.

Wir fordern Sie daher auf, das Wort „erheblich“, ersatzlos aus dem Gesetzestext zu streichen, um dieser rechtlichen Grauzone im novellierten Tierschutzgesetz keinen Raum mehr zu billigen.

Mit freundlichen Grüßen

Adresse:
Deutscher Bundestag
Paul Löbe Haus
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fax: +49 30 227-36979

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Was ist eine Petition, wozu dient sie und was braucht es, damit sie erfolgreich ist?
Eine Petition ist eine Eingabe, Bitte oder Beschwerde eines Bürgers oder einer Vereinigung an eine Behörde oder den Petitionsausschuss. Sie ist ein demokratisches Grundrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 2005 ist es möglich eine Petition online direkt beim Petitionsausschuss einzureichen, sowohl öffentlich als auch privat.
Wird eine Petition eingereicht, wird sie zunächst geprüft (Dauer ca. 3 Wochen). Fällt die Prüfung positiv aus (d.h. es sind keine beleidigenden Inhalte gefunden worden, sie ist sachlich und fachlich richtig, sie ist von öffentlichem Interesse und es gibt keine laufenden Petitionen mit sachgleichem Anliegen oder sie wurde in der Vergangenheit schon abgelehnt), wird sie automatisch veröffentlicht.
Entscheidet sich der Petent eine öffentliche Petition einzureichen, kann jeder nach Freischaltung die Eingabe mitzeichnen und diskutieren. Die Mitzeichnungsfrist einer öffentlichen Petition beträgt 6 Wochen.
Parallel dazu besteht die Möglichkeit, Unterschriften direkt per Handzettel zu sammeln. Also werden an möglichst vielen Orten Unterschriftenlisten ausgelegt. So werden möglichst viele Menschen direkt angesprochen und um ihre Unterstützung in Form von Unterschriften gebeten.
Wird eine Petition innerhalb von drei Wochen (gezählt ab Freischaltung) von mindestens 50.000 Menschen per Unterschrift unterstützt, wird sie in der Regel im Petitionsausschuss diskutiert. Auch der Einreicher (Petent) erhält dort ein Rederecht. Nach Beendigung der Diskussions- bzw. Mitzeichnungsfrist wird die Petition parlamentarisch geprüft. Bis sich der Petitionsausschuss mit einer Eingabe tatsächlich befasst, muss eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet werden, die von mindestens 2 Abgeordneten unterstützt wird.
Den Abschluss der parlamentarischen Prüfung bildet die Beschlussfassung im Plenum des Deutschen Bundestages.

Petitionsentwurf

Wortlaut: (500 Zeichen)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Anwendung von Stachelhalsungen und ihren Abwandlungen an Tieren in Deutschland gesetzlich verboten wird. Hierzu bedarf es einer Modifizierung des bestehenden § 3 Tierschutzgesetz, indem es durch die deutliche, namentliche Erwähnung und Untersagung jeglichen Gebrauchs von Stachelhalsungen aller Art, ergänzt wird.
Abwandlungen meint alle derzeitigen und zukünftigen auf dem Markt erhältlichen Formen von Stachelhalsungen.

Begründung: (3000 Zeichen)
§ 3 Nr.5 TierSchG; es ist verboten,
.. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Nachgewiesene physische Schäden beim Hund durch das Tragen einer Stachelhalsung bzw. seiner Abwandlungen, sind u.a. durchstechen der Haut oder der Luftröhre/ Quetschungen von Kehlkopf, Schilddrüse, Halsarterien/ Traumatisierung der Hals- und Rückenwirbelsäule/ Erhöhung des Augeninndrucks/ erhöhtes Risiko von Glaukomen/ Beeinträchtigung des Bindegewebes, ausgehend von der Halswirbelsäule bis zur Hinterhand/ widernatürliche Hals- und Kopfhaltung mit dauerhafter Schädigung des Bewegungsapparates. (Verweis Anlage A+B)

Nachgewiesene psychische Leiden, sind u.a. schmerzinduziertes Angst- oder Aggressionsverhalten / erhöhter Cortisolspiegel durch den Stressor Schmerz/ Schilddrüsenunterfunktion durch Dauerstress/ hoher Erregungslevel mit größerer Anfälligkeit zu Meide-, Angst- oder Aggressionsverhalten/ Fehlverknüpfungen von Schmerz und Umwelt mit erhöhtem Angst- oder Aggressionsreaktionen/Schmerzflucht mit Bewegungstendenz nach vorne mit der Konsequenz das Schmerz zunimmt, was intensivere Fluchtmotivation und Panik nach sich zieht. (Verweis Anlage C+D+E+F)

Fazit der o.g. Punkte: Stachelhalsungen verursachen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden beim Tier. Trotz dieser Risiken, kann man Stachelhalsungen in Deutschland frei erwerben und anwenden. Wir wünschen daher eine ähnliche Regelung, wie sie im Fall der Reizstromgeräte schon seit Jahren gefunden wurde. (3 Nr.11 TierSchG.)

Die Argumentationsbasis der Befürworter ist die Triebtheorie von K. Lorenz (Verhaltensbiologe) aus dem Jahr 1969. Zusammengefasst ging er davon aus, dass der Mechanismus der Aggression angeboren ist, der Arterhaltung dient und nicht steuerbar sei. Neuere Forschungen haben diese Theorie längst widerlegt.
Man geht davon aus, dass Aggressionen als Teil der emotionalen Persönlichkeit in der Individualgeschichte (Ontogenese) begründet liegen. (Verweis Anlage C+F)
Fazit: Im Zusammenhang der Befürwortung von Stachelhalsungen ist diese Theorie ungeeignet und überholt.
Der durchschnittliche Hundehalter, der zur Stachelhalsung greift, weiß wenig bis gar nichts über die Lerntheorien des Hundes (klassische + operante Konditionierung / Try and Error / assoziatives Lernen). Hier geht es größtenteils nur um die fehlende Kontrollierbarkeit des eigenen Hundes und den Mangel an Wissen, um das unerwünschte Verhalten über Training zu ändern. Zudem gibt es Hundeschulen und Hundetrainer die Stachelhalsungen offen bewerben und als adquates Erziehungshilfsmittel propagieren. Einige Anwender scheuen sich nicht die grausamsten Anwendungsbeispiele am lebenden Tier über Internetplattformen zu verbreiten.

Fazit: Solange dies ohne Konsequenzen für den Anwender bleibt, wird sich an der Situation nichts ändern. Es muss deshalb eine deutliche rechtliche Regelung her die, die Anwendung in Alltag, Training und Ausbildung verbietet.

Anlagen:(1000 Zeichen)
A) Studie Dr.Anders Hallgren Neck-Throat-Cervical-Injuries Caused by Pulling and Jerks on Flat Buckles(1991)/ Rückenprobleme beim Hund animal learn Verlag( 2003)

B) Studie amerikanischer Tierärzte Pressure by a Collar or Harness on Intraocular Pressure in Dogs. In: Journal of the American Animal Hospital Association 42:207-211 (2006)

C) Panksepp, J. Affective Neuroscience: The Foundations of Human and Animal Emotions (Series in Affective Science) (Oxford University Press, USA, 2004).

D)Dissertation Imke Böhm, TiHo Hannover (2009) Vergleich der Stressauswirkungen anhand von Speichelcortisolwerten und Lerneffekte von drei Ausbildungsmethoden bei Polizeidiensthunden

E)Dissertation Andrea Böttjer, TiHo Hannover (2003) Untersuchungen von fünf Hunderassen und einem Hundetypus im innerartlichen Kontakt des Wesenstestes nach den Richtlinien des Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung vom 5.7.2000

F) Vorwort von Jane Goodall zu Marc Bekoff Das Gefühlsleben der Tiere (2008, animal learn Verlag)

Quelle: Tina Müller und Heike Hillebrand (zur Vervielfältigung wenden Sie sich bitte an die Autoren)